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Die Welt der Medizin ist ständig in Bewegung. An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Medizin und aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.

Gesetzliche Krankenkasse bezahlt keine Therapie beim akuten Hörsturz!

 

 

Die Therapie und die Medikamente bei akutem Hörsturz oder Tinnitus werden nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt!

Das klingt unglaublich, aber genau so ist es. Seit dem 1. April 2009 werden weder die Infusionstherapie noch die Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies gilt sowohl für die Therapie mit durchblutungsfördernden Medikamente (z.B. Trental, HAES) als auch für Kortison. Die Patienten müssen somit die anfallenden Kosten selbst tragen. Viele Praxen bieten ihren Patienten daher die Infusionstherapie als Selbstzahlerleistung an (IGEL). Fünf Infusionen kosten ab ca. 110 Euro. Die Medikamentenkosten sind getrennt in der Apotheke zu bezahlen.
Die Gründe, warum die gesetzlichen Kassen sich aus der Therapie verabschiedet haben sind für den Kenner sehr haarsträubend. Weder die deutsche Gesellschaft
für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. noch der deutsche Berufsverband der Hals- Nasen- Ohrenärzte wurden zu diesem Thema gefragt und um Ihre Meinung gebeten.

Alle in den Leitlinien empfohlenen Maßnahen dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden! Die Gründe sind schnell aufgeführt, für Patienten oft nicht verständlich.

Der Wirkstoff Kortison besitzt keine Zulassung zur Behandlung eines akuten Hörsturzes oder Tinnitus. Wird es dennoch verwendet, so bezeichnet man das als einen so genannten „Off Label Use“ und dieser darf nach dem Gesetz nicht zu Lasten der GKV gehen.

Obwohl der Einsatz von Kortison bei einem akuten Hörsturz hinreichend erforscht ist, seit Jahren erfolgreich angewendet wird und zahlreiche Studien die Überlegenheit der Therapie zeigen, wurde bisher kein Kortisonpräparat für die Behandlung zugelassen. Die Pharmahersteller haben bis zum heutigen Tag keine Zulassung beantragt.

Pentoxifyllin: Der Wirkstoff Pentoxifyllin, der im Anhang der Leitlinien zur Standardbehandlung empfohlen wird, darf ebenfalls seit April 2009 nicht mehr auf ein Kassenrezept. Die Arzneimittelkomission empfiehlt lediglich die Verwendung bei Gefäßerkrankungen der Extremitäten. Obwohl Trental ® im Beipackzettel – im Gegensatz zu Kortison – für die Behandlung des akuten Hörsturzes zugelassen ist, darf es seither nicht mehr auf das Kassenrezept.

Infusionen mit HAES entsprichen nicht der Wirtschaftlichkeit! Nun könnte man glauben, dass zumindest für HAES, einem Plasmaexpander, eine Zulassung für die Behandlung eines Hörsturzes vorliegt. Dies ist auch genau bei einem Produkt der Firma Fresenius der Fall. Allerdings darf man diese ebenfalls nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen und abrechnen, weil die Behandlung nicht dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ entspricht. In der einer Stellungnahme der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist das klar geregelt.

Die intratympanale Kortikoidtherapie ist noch zu neu und steht daher nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen.

Somit sind die Behandlungskosten, nicht die Kosten für die Basisdiagnostik beim Hals- Nasen- Ohrenarzt vom Patienten selbst zu tragen.